Über Familienstiftungen kursieren zwei Irrtümer: Sie seien nur etwas für sehr große Vermögen, und sie sparten pauschal Steuern. Beides trifft so nicht zu.
Was eine Familienstiftung ist
Eine Familienstiftung ist eine eigenständige juristische Person, der Vermögen dauerhaft übertragen wird. Sie hat keine Eigentümer, sondern Begünstigte, die aus den Erträgen versorgt werden. Das Vermögen ist damit dem Zugriff Einzelner entzogen, auch dem der Familie.
Was sie leistet
- Zusammenhalt des Vermögens. Unternehmensanteile lassen sich nicht durch Erbteilung zerlegen. Für Familienunternehmen ist das oft der Hauptgrund.
- Schutz vor Zugriff. Das Stiftungsvermögen gehört nicht mehr den Personen, entsprechend greifen private Gläubiger nicht darauf zu.
- Planbare Nachfolge. Die Regeln stehen in der Satzung, nicht im Streit zwischen Erben.
Was sie nicht leistet
Steuerfrei ist eine Stiftung nicht. Bei der Übertragung fällt Schenkungsteuer an, und alle 30 Jahre greift die Erbersatzsteuer, die eine Erbfolge nachbildet. Wer eine Stiftung ausschließlich als Steuersparmodell betrachtet, rechnet sich die Sache schön.
Ebenso wenig ist sie flexibel. Was einmal eingebracht ist, kommt nicht ohne Weiteres zurück. Diese Endgültigkeit ist ihr Vorteil und zugleich ihr größter Nachteil.
Ab wann sie sich trägt
Laufende Kosten für Verwaltung, Buchführung und Aufsicht rechtfertigen sich in der Regel erst ab einem Stiftungsvermögen von etwa 100.000 Euro. Bei kleineren Vermögen sind andere Wege meist sinnvoller.
Wie man herangeht
Zuerst die Frage, was geschützt werden soll und für wen. Erst danach die Struktur. Wer mit der Rechtsform beginnt statt mit dem Ziel, baut häufig am Bedarf vorbei.