Viele nutzen private Handys für berufliche Zwecke, doch nicht viele wissen, dass man das Gerät auch von der Steuer absetzen kann. Denn die Arbeitnehmer können privat getragene Ausgaben rund um den Job von der Steuer absetzen, berichtet der Focus. Es handelt sich um sogenannte Werbungskosten. Wenn man das Smartphone privat kauft und beruflich einsetzt – kann man diese Kosten absetzen.
Wie ein Steuerberater erklärt, kann man sogar den Teil der Anschaffungskosten absetzen, der dem Anteil des beruflichen Einsatzes entspricht. Allerdings muss man es nachweisen können. Wer in Kommunikations- und Medienberufen tätig ist, hat dabei bessere Chancen, weil der Beruf und Mobiltelefon-Nutzung miteinander verbunden sind. Oder man könnte ein Tagebuch drei Monate lang führen und genau dokumentieren, wie das Smartphone für berufliche Zwecke eingesetzt wurde. Allerdings, wenn das Gerät mehr als 410 Euro kostete, werden die Kosten gestaffelt über 60 Monate abgesetzt.
Außerdem, wenn man gute Gründe für das Finanzamt hat, kann man auch die Kosten für Telefonieren und Internetnutzung anerkennen lassen.
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